Wie viele stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) sind möglich?

Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der ersten Behandlung (Primärbehandlung) können onkologische Nachsorgeleistungen zur Stabilisierung und Besserung Ihres Gesundheitszustandes beantragt werden. Sie können zum Beispiel direkt nach der Primärbehandlung als Anschlussheilbehandlung (AHB) über das Krankenhaus eingeleitet werden. Dies ist zu einem späteren Zeitpunkt als onkologische Nachsorgeleistungen auch durch Ihren weiterbehandelnden Arzt (Hausarzt) möglich.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, das ist meist die Landesversicherungsanstalt (LVA) oder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), zum Teil auch von den Krankenkassen finanziert, geprüft und entschieden.

Was geschieht in einer Rehabilitationsklinik?

Ziel der stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist eine ganzheitliche Rehabilitation, einschließlich der Berücksichtigung psychosozialer Belastungsfaktoren, um eine größtmögliche Wiedereingliederung ins Alltags- und Berufsleben zu ermöglichen.

Neben medizinischen und physikalischen Therapien (wie zum Beispiel Krankengymnastik, Massage oder Lymphdrainage), die jeweils auf Ihr spezifisches Krankheitsbild abgestimmt sind, werden Entspannungs- und körperorientierte Verfahren, psychologische Einzel- und Gruppengespräche zur Krankheitsverarbeitung, manchmal auch kreative Methoden wie Kunst- und Tanztherapie, Ernährungsberatung mit Lehrküche, Stomatherapie, Blasen- und Beckenbodentraining usw. angeboten.